Arbeitswelt Magazin
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Gesetzesregister Arbeitswelt — alle offiziellen Texte (Deutschland + EU)

Laufende Beobachtung · Letzter Scan BGBl / EUR-Lex : 2026-09-04 18:00 UTC · scans toutes les 4h

Letzte Aktualisierung: 22. April 2026 · Texte im Register: 13 · Geltungsbereich: Deutschland und Europäische Union

Über diese Seite. Dieses Register erfasst die geltenden Gesetze, Verordnungen und EU-Richtlinien, die das deutsche Arbeitsleben regeln — vom individuellen Arbeitsvertrag über Entgelt und Arbeitszeit bis hin zu Mitbestimmung, Kündigungsschutz und sozialem Schutz. Jeder Eintrag verweist direkt auf den offiziellen Quelltext.

Redaktioneller Grundsatz: wir formulieren nicht um, wir verweisen. Bei einer Abweichung gilt der amtliche Text. Diese Seite wird aktualisiert, sobald ein neuer Text im Bundesgesetzblatt oder im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Kernbereiche des individuellen Arbeitsrechts

Offizielle BezeichnungKurzGegenstandPrimärquelle
KündigungsschutzgesetzKSchGSchutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern.gesetze-im-internet.de — KSchG
Teilzeit- und BefristungsgesetzTzBfGRechte von Teilzeitbeschäftigten, Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge, Anspruch auf Teilzeitarbeit.gesetze-im-internet.de — TzBfG
EntgeltfortzahlungsgesetzEFZGEntgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen.gesetze-im-internet.de — EFZG
ArbeitsgerichtsgesetzArbGGArbeitsgerichtsbarkeit — Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht.gesetze-im-internet.de — ArbGG

Entgelt, Arbeitszeit und Sozialschutz

Offizielle BezeichnungKurzGegenstandPrimärquelle
ArbeitszeitgesetzArbZGZulässige Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe.gesetze-im-internet.de — ArbZG
MindestlohngesetzMiLoGAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369).gesetze-im-internet.de — MiLoG
BundesurlaubsgesetzBUrlGGesetzlicher Mindesturlaub (24 Werktage bei Sechstagewoche, vier Wochen bei Fünftagewoche).gesetze-im-internet.de — BUrlG
Bundeselterngeld- und ElternzeitgesetzBEEGElterngeld und Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370).gesetze-im-internet.de — BEEG

Antidiskriminierung und Entgeltgleichheit

Offizielle BezeichnungKurzGegenstandPrimärquelle
Allgemeines GleichbehandlungsgesetzAGGVerbot von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsverhältnis.gesetze-im-internet.de — AGG
EntgelttransparenzgesetzEntgTranspGIndividueller Auskunftsanspruch zur Überprüfung des Entgelts. In Kraft seit 6. Juli 2017.gesetze-im-internet.de — EntgTranspG

Kollektives Arbeitsrecht

Offizielle BezeichnungKurzGegenstandPrimärquelle
BetriebsverfassungsgesetzBetrVGMitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb: Wahl und Aufgaben des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte.gesetze-im-internet.de — BetrVG

Europäische Rechtsakte mit direkter Wirkung

Offizielle BezeichnungDatumGegenstandPrimärquelle
Richtlinie (EU) 2023/970 — Entgelttransparenz10. Mai 2023Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts durch Transparenz und Durchsetzungsmechanismen. Umsetzungsfrist: 7. Juni 2026.EUR-Lex — Richtlinie 2023/970
Richtlinie (EU) 2022/2041 — angemessene Mindestlöhne19. Oktober 2022Rahmen für angemessene Mindestlöhne in der EU. Umsetzungsfrist: 15. November 2024.EUR-Lex — Richtlinie 2022/2041
Richtlinie (EU) 2019/1152 — transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen20. Juni 2019Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen: schriftliche Unterrichtung, Mindestvorhersehbarkeit.EUR-Lex — Richtlinie 2019/1152

Offizielle weiterführende Quellen

Aktualisierungshistorie

22. April 2026: Erstveröffentlichung mit 13 Texten (10 deutsche Gesetze, 3 EU-Richtlinien).

Methodik und Haftungsausschluss

Dieses Register wird aus folgenden Primärquellen erstellt: gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt, EUR-Lex, BMAS. Alle Zusammenfassungen sind streng faktisch; sie drücken keine juristische Interpretation aus und können nicht die Konsultation des amtlichen Textes oder die Beratung durch einen qualifizierten Fachanwalt für Arbeitsrecht ersetzen.

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